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Eine neues Infektionsschutzgesetzt ist mit dem 24.11.2021 in Kraft getreten.

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Eltern,
die Änderung des Infektionsschutzgesetzes zum 24.11.2021 bringt einige „lebensnahe“ Neuerungen mit sich:
1. Für Patientinnen und Patienten ändert sich nichts. Zur Behandlung muss kein tagesaktueller Test vorgelegt werden. Wir sind lediglich verpflichtet Ihren Impfstatus zu dokumentieren. Eine Behandlung wird davon selbstverständlich nicht abhängig gemacht.
2. Wir haben die „dankbare“ Aufgabe, zwischen Begleit- und Bezugspersonen zu unterscheiden. Bezugspersonen, also Personen, ohne deren Mitwirkung die Durchführung der Heilbehandlung nicht möglich wäre, sind nach meiner Interpretation des IfsG, von der Testpflicht ausgenommen. Begleitpersonen, deren Anwesenheit nicht zwingend erforderlich ist, müssen somit einen aktuell gültigen Test vorweisen.
Liebe Eltern, bitte helfen Sie uns, indem Sie bei Jugendlichen ohne besonderen Betreuungsbedarf zeitweise von einer Begleitung absehen oder einen aktuellen Schnelltest vorlegen.
Unsere kleinsten Patienten, minderjährige Patienten bei der Erstberatung oder größeren Eingriffen müssen weiterhin begleitet werden und die Testpflicht entfällt.Das neue Gesetz berücksichtigt weder die geringe Infektionssituation unter Mitarbeitenden, die hohe Impfquote der Zahnärzteschaft und der Beschäftigten in Zahnarztpraxen noch die extrem hohen Hygienemaßnahmen in den Praxen. Insofern ist das Gesetz in seinen Auswirkungen für die Zahnärzte- und Kieferorthopädenschaft unverhältnismäßig. Die Einführung solcher ungerechtfertigten Regeln für unsere Praxen ohne jegliche Vorlaufzeit ist respektlos gegenüber den Leistungen des ärztlichen und zahnärztlichen Berufsstandes in der Pandemie und erschwert die Arbeit für unsere Patientinnen und Patienten. Unsere Berufsverbände arbeiten an einer Änderung für uns alle!Bitte denken Sie immer daran: Wir sind für Sie da, helfen immer weiter und finden für alle Situationen eine gute Lösung.Herzlichst,
Ihr und Euer Dr. Dennis Böttcher

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